Anforderung an das Au-pair

wichtig
 

1.Alter/Familienstand                                                                                                                                                                                                                                   Das Mindestalter des Au-pairs beträgt bei Aufnahme in die Familie 18 Jahre (maßgebend ist hierfür der Beschäftigungsbeginn). Das Höchstalter von 26 Jahren darf bei Beantragung des Aufenthaltstitels noch nicht erreicht sein. Auch verheiratete Au-pairs können zugelassen werden.

 

2. Sprachkenntnisse                                                                                                                                                                     Es wird erwartet, dass das Au-pair über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Verlangt werden Sprachkenntnisse, die mindestens dem Level A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen. Das bedeutet, das Au-pair kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Es kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen – z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben – und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Das Au-pair kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen. Die Feststellung der Sprachkenntnisse erfolgt durch Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde. Die Sprachtesteinstufung wird der Bundesagentur für Arbeit mit der Zustimmungsanfrage übermittelt.

 

3. Bewerbung

Bewerberinnen und Bewerber sollten ihre Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf) sorgfältig und genau in deutscher Sprache abfassen und paar nette Bewerbungsfoto beifügen, darüber hinaus das Ausfüllen eines Fragebogens. Alle Angaben müssen                wahrheitsgemäß sein.

 

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